BlueOcean Orbit

Technische und organisatorische Maßnahmen

Nach Art. 32 DSGVO. Diese Seite beschreibt, was in BlueOcean Orbit tatsächlich umgesetzt ist — nicht, was wir vorhaben. Stand: 19. August 2026.

Art. 32 DSGVO verlangt Maßnahmen, die dem Risiko angemessen sind. Wir beschreiben sie hier offen, damit Sie als Verantwortlicher prüfen können, ob sie für Ihren Einsatzzweck genügen. Wo etwas nicht umgesetzt ist, steht das ebenfalls hier.

1. Vertraulichkeit

Zugangskontrolle (wer kommt ins System)

Zugriffskontrolle (wer sieht was)

Verschlüsselung

Trennung von Verarbeitungen

2. Integrität

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit

4. Überprüfung und Bewertung

5. Auftragsverarbeiter

Für den Betrieb setzen wir ein:

Die Verträge zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO befinden sich in Abschluss. Bitte fragen Sie den aktuellen Stand vor einem produktiven Einsatz mit personenbezogenen Daten bei uns ab.

6. Rechtsraum und behördliche Anfragen

Technische Maßnahmen sind nur die eine Hälfte. Die andere ist die Frage, wer uns wozu verpflichten kann. Wir beantworten sie hier so genau wie den Rest dieser Seite.

Ausführlich und in einfacher Sprache steht das unter Welchem Recht wir unterliegen — und welchem nicht.

7. Ihre Rolle

Bei der Nutzung von BlueOcean Orbit sind in aller Regel Sie der Verantwortliche im Sinne der DSGVO und wir der Auftragsverarbeiter. Sie entscheiden, welche Daten Sie eingeben. Wir stellen die Maßnahmen bereit, die oben beschrieben sind.

Diese Seite ist eine technische Beschreibung, keine Zertifizierung und keine Rechtsberatung. Eine Aussage wie „DSGVO-konform“ kann kein Anbieter für Sie treffen — Konformität hängt davon ab, wie Sie das Werkzeug einsetzen.

8. Fragen und Meldungen

Sicherheitslücken und Datenschutzfragen bitte an [email protected]. Wir antworten innerhalb von 72 Stunden.

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